Allgemeine Geschäftsbedingungen
von ATELIER229 Casting Agentur

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen herunterladen

1. Allgemeines

Die ATELIER229 Casting Agentur GmbH (nachfolgend ATELIER229 genannt) betreibt eine Agentur mit einer Online-Präsentation für Profi-Schauspieler, Laiendarsteller, Models, Kinder und Jugendliche sowie Familien (im Folgenden Darsteller genannt), vermittelt Darsteller für Dreh- und Fotoproduktionen und führt komplette Video-Castings durch. ATELIER229 gibt Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber im Namen und im Auftrag der vermittelten Darsteller ab sowie gegenüber dem Darsteller im Namen und im Auftrag des Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

ATELIER229 gilt als Vermittlerin im Sinne des Schweizerischen Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Änderungen der Geschäftsbedingungen direkt mit den von ATELIER229 vermittelten Darstellern sind nicht zulässig.
ATELIER229 besitzt zudem eine durch das Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft, Direktion für Arbeit) erteilte Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung und durch das Beco (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) erteilte Bewilligung zum Personalverleih In- und Ausland.

Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil sämtlicher Auftäge. Sie gelten für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Auftraggebern, Darstellern und ATELIER229. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ATELIER229 zulässig. Mit dem Akzeptieren der Buchungsbestätigung durch den Auftraggeber erklärt dieser sich mit den Bestimmungen der vorliegenden AGB einverstanden. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der ersten Buchung und auch für jede weitere Zusammenarbeit der Parteien.

 

2. Anmeldung/Ausschluss

Die Aufnahme in die Agentur von ATELIER229 ist kostenlos. Ein Darsteller gilt als angemeldet, sobald ATELIER229 alle notwendigen Angaben zur Person sowie geeignetes Bildmaterial vorliegen. Die Anmeldung dient der Aufnahme in die Agentur. Das Darsteller-Profil wird sodann in der Kartei von ATELIER229 geführt. Mit der Registrierung erklärt sich der Darsteller mit den AGB und mit der Freischaltung auf der Online-Präsentationsplattform einverstanden. Darsteller, welche in unserer Agentur eingeschrieben sind, können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne finanziellen Nachteil austreten. Längere Absenzen sollten per Mail kommuniziert werden
ATELIER229 behält sich das Recht vor, Darsteller mit sofortiger Wirkung aus der Agentur auszuschliessen. Ausschlussgründe sind insbesondere, wenn der Darsteller falsche Angaben übermittelt, unentschuldigt von den Dreharbeiten fernbleibt, gegen Gesetze, Auflagen, Weisungen oder die AGB verstösst.

 

3. Online-Präsentationsplattform

Um dem Darsteller einen höchst möglichen Datenschutz der Persönlichkeit zu gewährleisten, werden weder Nachnamen noch Privatadressen oder ähnliche Hinweise, welche zur Identifizierung führen könnten, veröffentlicht. Der Darsteller verpflichtet sich, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben. Ändern sich die persönlichen Daten oder das äussere Erscheinungsbild nach erfolgter Registrierung, so hat der Darsteller dies unverzüglich ATELIER229 mitzuteilen resp. ATELIER229 die neuen Bilder zukommen zu lassen. ATELIER229 behält sich vor, die Freischaltung von Profilen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. aus der Online-Präsentation zu entfernen. Es ist untersagt, die Daten der Darsteller für anderweitige Zwecke zu verwenden als für diejenigen von ATELIER229.

Der Darsteller sichert zu und steht dafür ein, dass sämtliche Bilddokumente, die er ATELIER229 zur Präsentation zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind und stellt ATELIER229 von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin frei. Alle übermittelten Unterlagen (Fotos, CV, Videos, DVDs) werden ATELIER229 zur Verfügung gestellt und müssen nicht retourniert werden.
Für den Fall, dass keine geeigneten Fotos zur Verfügung gestellt werden können, hat der Darsteller die Möglichkeit, sich an einem Fotoshooting von ATELIER229 agenturgerecht portraitieren zu lassen. Datum und Ort sowie weitere Infos der Fotoshootings werden auf Anfrage bekannt gegeben.

 

4. Auftragsabwicklung seitens des Darstellers

Der Darsteller wird entweder mündlich oder schriftlich durch ATELIER229 angefragt und über die Auftragsbedingungen informiert. ATELIER229 ist immer erster Ansprechpartner des Darstellers. Telefonnummern und/oder Email Adressen werden, zwecks Stylings, dem Kunden weitergegeben.

Vor Annahme des Auftrags hat der Darsteller das Recht, Aufträge, welche nicht ausgeführt werden möchten, ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Nimmt der Darsteller den Auftrag an, ist dies verbindlich und der Darsteller verpflichtet sich, diesen nach bestem Willen und Können auszuführen. Zuspätkommen, ungepflegtes Äusseres, schlechter Zustand der Kleider, Nichterscheinen, etc. werden nicht akzeptiert und haben ggf. Schadenersatz-ansprüche des Auftraggebers und/oder ATELIER229 zur Folge. ATELIER229 kann nicht belangt werden. Im Wiederholungsfall erfolgt der sofortige Ausschluss aus der Agentur.  


Der Darsteller hat die Weisungen und Anordnungen von ATELIER229 und dem Auftraggeber zu befolgen. Während des Einsatzes muss sich der Darsteller nach der Betriebsordnung und den Gepflogenheiten des Auftraggebers richten.

Die Entscheidung über die inhaltliche, künstlerische und technische Gestaltung steht ausschliesslich dem Auftraggeber zu. Er ist berechtigt, die Produktion auch nach deren Fertigstellung zu schneiden, zu ändern oder zu bearbeiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die aufgenommene Darbietung des Darstellers für die Herstellung der Produktion zu verwenden.

 

5. Auftragsbedingungen

Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei ATELIER229 ein Darsteller bucht und/oder einen Video-Casting in Auftrag gibt. Der Auftraggeber als Vertreter des Kunden garantiert dem Darsteller sowie ATELIER229 die Bezahlung der vereinbarten Darsteller- und Agenturhonorare durch den Kunden.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit via unserer Webseite die passenden Akteure für sein Projekt auszuwählen. Weiteres hat der Auftraggeber die Möglichkeit, ATELIER229 mit einem Briefing direkt zu kontaktieren. ATELIER229 erstellt ein massgeschneidertes Angebot. Mit Annahme der Offerte (schriftlich oder mündlich), erklärt sich der Auftraggeber mit den Auftragsbedingungen und den AGB von ATELIER229 einverstanden.

Verhandlungen jeglicher Art sind Sache von ATELIER229, direkte Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Darsteller sind unzulässig.

Alle personenbezogenen Angaben der Darsteller von ATELIER229, welche im Rahmen eines Auftrages weitergegeben werden, sind ausnahmslos projektbezogen und für die einmalige Verwendung bestimmt. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Darsteller läuft im Vorfeld und nach dem Einsatz grundsätzlich über ATELIER229. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Folgebuchungen von Darstellern ausschliesslich über ATELIER229 vorzunehmen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Privatsphäre der Darsteller zu schützen und die Daten der Darsteller unter Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetze zu verwalten.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit und verpflichtet sich, alle ausgewählten Darsteller, welche im Rahmen eines Castings von ATELIER229 präsentiert wurden, über ATELIER229 zu buchen.
ATELIER229 ist stets bemüht, über die Buchungs-Historie der einzelnen Darsteller bestens Auskunft geben zu können. Da die Darsteller aber meist für verschiedene Agenturen tätig sind und sich Jobs sogar selbst beschaffen, kann dies nicht garantiert werden und ATELIER229 kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

 

6. Arbeitszeit

Die Standardarbeitszeit ist ein ganzer oder ein halber Tag, in seltenen Fällen eine Stunde. Die Arbeitszeit auf dem Filmset beträgt für Erwachsene normalerweise 9 Stunden, inkl. Zeit für Styling, Haare und Make- up, 4.5 Stunden für einen halben Tag. Den Darstellern ist bekannt, dass diese Zeitspanne nicht immer eingehalten werden kann. Ab der 10., respektive 5. Stunde, wird jede angefangene Stunde extra vergütet. Dauern die Aufnahmen (Foto oder Film) weniger länger als geplant, fällt trotzdem die vereinbarte Gage an.

Für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre sollte die Arbeitszeit auf dem Filmset 3 Stunden nicht überschreiten. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre müssen für die Dreharbeiten von einer Vertrauensperson begleitet werden. Die Abgeltung der Vertrauensperson ist regelmässig in der Gage inbegriffen.

Angemessene Pausen sind durch den Auftraggeber einzuplanen. Grundsätzlich müssen bei jeder Buchung unabhängig von der Zeitdauer Getränke zur Verfügung gestellt werden. Bei Buchungen über 4,5 Stunden hat der Darsteller Anspruch auf Verpflegung durch den Auftraggeber.

 

7. Verträge/Bezahlung

Sofern nicht anders vereinbart, agiert ATELIER229 als Vermittlerin und stellt kein Personal an. Sämtliche Versicherungen, insbesondere auch Sozialversicherungen, sind in diesem Fall grundsätzlich Sache des Auftraggebers und ATELIER229 ist für Unfälle in keiner Weise haftbar.

 

Ausnahme Personalverleih: nach Vereinbarung kann die Vertragsausstellung, Abrechnung und Bezahlung der gebuchten Darsteller über ATELIER229 erfolgen.


Bei Rechnungsstellung versichert der Darsteller, die genannten Beiträge ordnungsgemäss selbst zu versteuern und dem Auftraggeber und/oder ATELIER229 eine Selbständigkeitsbestätigung zukommen zu lassen. Falls keine Selbständigkeit besteht, rechnet der Auftraggeber oder ATELIER229 die AHV/IV/EO und ALV-Beiträge, Unfallversicherungen sowie die BVG-Beiträge und gegebenenfalls Quellensteuer gesetzesgemäss ab.

Die Auszahlung des Honorars erfolgt entweder in bar oder per Überweisung nach Abschluss der Dreharbeiten. Produktionsbedingte Abweichungen sind möglich und werden vorher kommuniziert.
Honorare, welche ausbezahlt wurden, können nicht nachträglich zurückgefordert werden, auch wenn es sich um Buyouts handelt und das Material nicht verwendet wird. Darstellerhonorare werden auf jeden Fall in vollem Umfang fällig, sobald mit dem Darsteller gearbeitet wurde. Wird die vereinbarte Vergütung nicht sowohl an den Darsteller als auch an ATELIER229 geleistet, gelten dem Darsteller die von Gesetzes wegen zustehenden Persönlichkeits- und Urhebernutzungsrechte als nicht übertragen.

 

8. Kleidung

Das Styling/die Kleidung für die Dreh- oder Fotoaufnahmen werden vom Auftraggeber organisiert. Auf Wunsch bringt der Darsteller eine Auswahl der eigenen Garderobe zum Dreh/Fotoshooting mit. Daraus entsteht keine Verpflichtung des Darstellers für das richtige Styling zu sorgen.

 

9. Buyout/Nutzungsrecht Foto/Filmmaterial

Die Tarife der Buyouts richten sich nach den marktüblichen Ansätzen und werden zeitlich, räumlich, nach Medium und Land definiert. Die Nutzung des entstandenen Filmmaterials darf nur für das in der Buchungsvereinbarung aufgeführte Produkt, für den aufgeführten Kunden/Auftraggeber und für die vereinbarte Nutzung und Nutzungsdauer verwendet werden. Die Nutzungsrechte gelten ab dem vereinbarten Veröffentlichungs-Termin, werden aber spätestens wirksam drei Monate nach Abschluss der Dreharbeiten.

Sollten zusätzlich zum Film eine Print- oder Plakat-Kampagne oder andere werbeunterstützende Massnahmen realisiert werden, so werden hierfür weitere Buyouts einzeln definiert und ausbezahlt. Regelungen für zusätzliche Nutzungen dürfen nur mit ATELIER229 abgeschlossen werden. Für Spiel- und Fernsehfilme werden keine Buyouts erhoben.

Die Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Honorars eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ist unzulässig.

 

10. Verbindlichkeit und Annulation

Bei Annullierung von Aufträgen behält sich ATELIER229 das Recht vor, den bereits entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Annullierungen von gebuchten Darstellern, die wegen schwerwiegenden Gründen bis spätestens 7 Tage vor Tätigkeitsbeginn bei ATELIER229 eintreffen, sind für den Auftraggeber mit keinen Kosten verbunden. Bei später eintreffenden Annullierungen hat ATELIER229 das Recht, folgende Entschädigung des vereinbarten Auftragshonorars für den Darsteller einzufordern: 7 - 5 Tage vor Drehbeginn 25%, 4 - 2 Tage vor Drehbeginn 50%, bei Absage am Vortag 100%. Annullierungen bedürfen immer der schriftlichen Form.

Auftraggeber, die z.B. wetterbedingt den Einsatz von Darstellern verschieben möchten, müssen bereits bei der Anfrage die Wetteroption deklarieren und einen Ausweichtermin bekannt geben. Der Auftraggeber kann den Einsatz bis spätestens um 10 Uhr drei Tage vor Drehbeginn bei ATELIER229 verschieben. Bei später eintreffenden Verschiebungen hat ATELIER229 das Recht, 25% des vereinbarten Auftragshonorars pro verschobenen Drehtermin für den Darsteller einzufordern. Zusätzlich wird der erforderliche Arbeitsaufwand durch die kurzfristige Verschiebung von ATELIER229 in Rechnung gestellt. Produktionsbedingte Abweichungen sind gelegentlich möglich.

 

11. Absenzen des Darstellers

Bei Absenzen oder Verspätung eines Darstellers durch höhere Gewalt sind weder ATELIER229 noch der Darsteller haftbar. Bei Verspätung des Darstellers durch eigenes Verschulden hat dieser die vereinbarte Arbeitszeit nachzuarbeiten und/oder für einen etwaigen entstanden finanziellen Schaden aufzukommen. Ist ein Darsteller wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss dieser unverzüglich ATELIER229 sowie den Auftraggeber benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des Unfalls muss dem Auftraggeber und ATELIER229 schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis), ansonsten hat der Darsteller für den sich daraus ergebenen Schaden aufzukommen. ATELIER229 übernimmt keine Haftung bei Verspätung oder Nichterscheinen eines Darstellers.

Falls ein Darsteller durch Krankheit oder Unfall verhindert ist, bemüht sich ATELIER229 um einen gleichwertigen Ersatz, kann dies jedoch, vor allem bei kurzfristigen Absagen, nicht garantieren. Bei Aufträgen, bei dem die Absage eines Darstellers gravierende Folgen hat, (z.B. dass der Auftrag nicht durchgeführt werden kann und dadurch finanzielle Schäden entstehen) liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers besondere Vorbereitungen (z.B. in Form einer kostenpflichtigen Buchung eines Reserve-Darstellers, welcher sich den Tag/die Tage frei hält) zu treffen.

 

12. Reklamation/Haftung

Alle darstellerbezogenen Daten wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr oder Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Daten übernommen werden.
Bei Reklamationen hat der Auftraggeber umgehend ATELIER229 zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Bei Vorliegen eines Reklamationsgrundes ist es nicht erlaubt, den Darsteller aufzunehmen oder zu fotografieren, ausser zur Dokumentation des Reklamationsgrundes, ansonsten sind das Darsteller- sowie Agenturhonorar und allfällige Spesen zu bezahlen.

ATELIER229 übernimmt keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch nicht bei Störungen, Fehlern, unerlaubten Manipulationen und dergleichen in den öffentlichen Netzen, insbesondere in der Verbindung zur ATELIER229-Website.

 

13. Zahlungsverzug

Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Ab der 2. Mahnung nach 40 Tagen wird eine Gebühr von CHF 50.00 zuzüglich 1 % Verzugszins pro Monat verrechnet.

 

14. Belegexemplare

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ATELIER229 nach dem Auftrag die Belegexemplare der angefertigten Bilder/Aufnahmen zu übergeben. ATELIER229 sowie der Darsteller haben das Recht, das Material zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen, ausser es werden im Vorfeld andere Vereinbarungen getroffen.

 

15. Vertragsübernahmen durch Dritte

ATELIER229 ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Darsteller ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die Vertragsübernahme wird dem Darsteller schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Darsteller der Übernahme nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt dies als Zustimmung. ATELIER229 wird den Darsteller in der Übernahmezeit auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Frist gesondert hinweisen.

 

16. Schlussbestimmungen

Der Darsteller sowie der Auftraggeber erklären, von den vorstehenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen zu haben, sie zu akzeptieren und auch bei mündlichen Aufträgen vollumfänglich anzuerkennen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen nur nach vorheriger Absprache mit ATELIER229 vorzunehmen und es zu unterlassen, Darsteller während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftsort von ATELIER229. Es gilt Schweizer Recht.

ATELIER229 behält sich vor, die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

Stand: 1.1.2016