AGBs

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen AGB (19 Punkte) / Stand: 16. August 2010 Download Einverständniserklärung/AGB

1. Geltungsbereich
ATELIER229, vertreten durch die Casting-Agenten Angélique Ingold und Andrea Schön, Seefeldstrasse 62, CH 8008 Zürich (Handelsregister-Nr. CH-020.4.040.236-6) betreibt
eine Casting-Agentur und eine Online-Präsentationsplattform (im Folgenden „Online-Katalog“ genannt) für die Schauspiel-Branche. Die allgemeinen Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Castings und für die Nutzung des Online-Kataloges und gelten für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und
rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Auftraggebern, Darsteller und ATELIER229. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil jedes
Auftrages. Von diesen AGBʼs abweichende Vereinbarungen sind nur nach vorheriger Absprache mit ATELIER229 zulässig. Eine Änderung dieser AGB ist gemäss den
Regelungen in Ziffer 18 jederzeit möglich.

2. Definition
2.1 ATELIER229 präsentiert den Produzenten für Film, Fernsehen, Theater, Werbung, Foto und Internet sowie in ähnlichen Wirtschaftsbereichen tätigen Auftraggebern
hauptsächlich Schweizerinnen und Schweizer und der Schweiz nahe stehenden Personen aus der Schauspiel-Branche (im Folgenden „Darsteller/in“ genannt).
2.2 ATELIER229 präsentiert folgende Schauspiel-Abteilungen:
• Ausgebildete Profi-Schauspieler/innen mit einschlägigen Berufserfahrungen, mit und ohne Schauspiel-Agentur
• Profi-Schauspieler/innen in Ausbildung
• Musical-Darsteller/innen mit einschlägigen Berufserfahrungen
• Sprecher/innen und Moderatoren/innen
• Models
• Talentierte Laien-Darsteller/innen
• Kinder- und Jugend-Darsteller/innen bis 16 Jahre
• Komparsen/innen resp. Statisten/innen
2.3 Die Dienstleistungen von ATELIER229 stehen allen Film-, Fernseh- Theater und Foto-Schaffenden, insbesondere Produktionsfirmen, Regisseur/innen, Fotograf/innen
und Auftraggebern der Werbeindustrie sowie in ähnlichen Wirtschaftsbereichen tätigen Auftraggebern zur Verfügung.
2.4 Zur Optimierung der Präsentation betreibt ATELIER229 zusätzlich einen Online-Katalog.

3. Dienstleistungen von ATELIER229
3.1 Für Profi-Schauspieler/innen
3.1.1 Persönliches Kennenlern-Gespräch (bitte voranmelden) inkl. Präsentations-Beratung.
3.1.2 Persönliches Darsteller/in-Profil zur optimalen Kunden-Präsentation.
3.1.3 Präsentation im nicht öffentlichen Bereich des Online-Kataloges. Pflege der Daten/Bilder. Werbung für den Online-Katalog.
3.1.4 Vertragsverhandlungen für Profis ohne eine eigene Schauspiel-Agentur.
3.1.5 Auf Wunsch Hilfestellung bei problematischen Arbeitssituationen am Filmset.
3.1.6 Individuelle Portrait-Fotografie.
3.1.7 Gratis-Portrait-Fotografie innerhalb des Foto- und Video Castings nach Aufnahme in die Agentur (mit persönlichem Termin möglich). Der Schauspieler hat
die Möglichkeit, die Digitalfotos als jpg-Datei käuflich zu erwerben.
3.2 Für Laien-Darsteller/innen sowie Kinder- und Jugend-Darsteller/innen bis 16 Jahre
3.2.1 Persönliches Darsteller/in-Profil zur optimalen Kunden-Präsentation.
3.2.2 Präsentation im nicht öffentlichen Online-Katalog. Pflege der Daten/Bilder. Werbung für den Online-Katalog.
3.2.3 Vertragsverhandlungen.
3.2.4 Gratis-Portrait-Fotografie innerhalb des Foto- und Video Castings nach Aufnahme in die Agentur (mit persönlichem Termin möglich). Der Darsteller hat die
Möglichkeit, die Digitalfotos als jpg-Datei käuflich zu erwerben.

4. Anmeldung/Registrierung/Ausschluss
4.1 Ein/e Darsteller/in gilt als angemeldet, sobald ATELIER229 alle notwendigen Angaben zur Person sowie die unterzeichnete Einverständniserklärung vorliegen und die
einmalige Anmeldegebühr gemäss Preisliste bezahlt ist.
4.2 Der/Die Darsteller/in wird bei ATELIER229 zunächst mit einem provisorischen Status geführt. Sobald alle notwendigen Angaben vorliegen und die einmalige Anmeldegebühr
bezahlt ist, wird der Status in definitiv umgewandelt. Eine Vermittlung kommt erst im definitiven Status zustande.
4.3 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden gratis in die Agentur aufgenommen.
4.4 Die Anmeldung bei ATELIER229 dient der Aufnahme in die Agentur. Das Darsteller/in-Profil wird im nicht öffentlichen Katalog bei ATELIER229 geführt.
4.5 Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich für den Online-Katalog registrieren zu lassen und mit dem eigenen Darsteller/in-Profil auf der Website von ATELIER229 zu
erscheinen.
4.6 Die Registrierung für den Online-Katalog ist vollzogen, sobald die unterzeichnete Einverständniserklärung sowie zur Präsentation geeignetes Fotomaterial des
Darstellers vorliegt. Der/Die Darsteller/in wird von ATELIER229 über den Termin der Freischaltung schriftlich informiert.
4.7 Die Angaben im Online-Katalog gelten als genehmigt, sofern der/die Darsteller/in nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufschaltung schriftlich (Fax, Brief, Email)
widerspricht.
4.8 Die Kosten für das jährliche Online-Abo werden gem. Preisliste rückwirkend verrechnet und entstehen nur bei erfolgreicher Auftragsvermittlung.
4.9 ATELIER229 behält sich das Recht vor, Darsteller/innen mit sofortiger Wirkung aus der Casting-Agentur auszuschliessen.
Ausschlussgründe sind insbesondere, wenn der/die Darsteller/in
• falsche Angaben übermittelt
• unentschuldigt von den Dreharbeiten fernbleibt
• eine vereinbarte Vergütung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt
• oder gegen Gesetze, Auflagen, Weisungen oder die AGB verstösst
Bei Ausschluss ist ATELIER229 nicht zur Rückzahlung entrichteter Entgelte verpflichtet.

5. Online-Katalog
5.1 Nutzung
5.1.1 Der Online-Katalog ist der öffentlich zugängliche Bereich auf der Website von ATELIER229, in dem der/die Darsteller/in auf Wunsch präsentiert wird.
5.1.2 Der/die Darsteller/in kann das eigene Profil in Kombination mit dem Lösen eines Jahres-Abonnementes gemäss separater Preisliste öffentlich schalten
lassen.
5.1.3 Durch das Lösen eines Jahres-Abonnementes wird die Reichweite der eigenen Präsenz des/der Darsteller/in erhöht. Eine Garantie für vermehrte Aufträge
durch ATELIER229 kann allerdings nicht gegeben werden.
5.1.4 Sowohl Darsteller/in als auch Kunde können zu jedem Zeitpunkt und von jedem Ort der Welt Einblick in den öffentlichen Online-Katalog nehmen.
5.1.5 Der Online-Katalog bleibt durch die beratenden und ausführenden Casterinnen sehr persönlich und qualitativ.
5.2 Daten
5.2.1 Die Daten jeder/s Darsteller/in im Online-Katalog umfassen ein bis sechzehn verschiedene Portraits, Vorname, Identifikationsnummer (ID), Status
(z.B. Schauspieler) sowie beschreibende Daten und Fähigkeiten.
5.2.2 Um dem/der DarstellerIn einen höchst möglichen Datenschutz der Persönlichkeit zu gewährleisten, werden weder Nachnamen noch Privatadressen oder
ähnliche Hinweise, welche zur Identifizierung führen könnten veröffentlicht.
5.2.3 Der/Die DarstellerIn verpflichtet sich, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben.
5.2.4 Ändern sich die persönlichen Daten oder das äussere Erscheinungsbild nach erfolgter Registrierung, so hat der/die Darsteller/in dies unverzüglich
ATELIER229 mitzuteilen resp. ATELIER229 die neuen Bilder zukommen zu lassen.
5.2.5 Die Aktualisierung der Daten im Online-Katalog wird durch ATELIER229 ausgeführt.
5.2.6 ATELIER229 behält sich vor, die Freischaltung von Profilen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. aus dem Katalog zu entfernen.
5.2.7 Es ist untersagt, die Daten der Darsteller/innen für anderweitige Zwecke zu verwenden als für diejenigen von ATELIER229.
Seefeldstrasse 62 . CH - 8008 Zürich . phone +41 44 422 92 92/93 . fax +41 44 422 92 94 . casting@atelier229.ch . www.atelier229.ch
5.3 Vertragslaufzeit/Kündigung
5.3.1 Mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung (Seite 4) erklärt sich der/die Darsteller/in mit den AGB und mit der Freischaltung im Online-Katalog
einverstanden. Es entsteht ein Nutzungsvertrag zwischen Darsteller/in und ATELIER229.
5.3.2 Der Vertrag zwischen Darsteller/in und ATELIER229 über die Nutzung des Kataloges wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.3.3 Die Jahresgebühr gilt jeweils für die Dauer eines Jahres und wird nur bei erfolgreicher Auftragsvermittlung rückwirkend verrechnet. Die Vereinbarung
verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen vor Ablauf
der Laufzeit schriftlich kündigt.
5.3.4 Die Vertragsparteien können den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger
Grund liegt für ATELIER229 insbesondere dann vor, wenn der/die Darsteller/in
• falsche Angaben übermittelt
• eine vereinbarte Vergütung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt
• oder sonst in schwerwiegender Weise gegen die Nutzungsbedingungen verstösst
5.3.5 Kündigt ATELIER229, bleibt der Anspruch auf eine gegebenenfalls vereinbarte Vergütung unberührt.
5.3.6 ATELIER229 ist nicht zur Rückzahlung entrichteter Entgelte verpflichtet.
5.4 Bezahlung
Die vereinbarte Jahresgebühr wird von ATELIER229 dem/der Darsteller/in gemäss separater Preisliste in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungserhalt zu begleichen.

6. Fotos/Offene Castings/CV/Showreels
6.1 Sowohl Profi-Darsteller/innen als auch Laien-Darsteller/innen verpflichten sich, ATELIER229 mindestens fünf verschiedene, repräsentative Portrait-Fotos im
Hochformat zur Verfügung zu stellen. Urlaubsfotos oder Schnappschüsse werden nicht akzeptiert. Der Darsteller sichert zu und steht dafür ein, dass sämtliche
Bilddokumente, die er ATELIER229 zur Präsentation zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind und stellt ATELIER229 von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter
auf erstes Anfordern hin frei.
6.2 Für den Fall, dass keine geeigneten Fotos zur Verfügung gestellt werden können, hat der/die Darsteller/innen die Möglichkeit, sich an einem der offenen Castings von
ATELIER229 agenturgerecht portraitieren zu lassen.
6.3 Datum und Ort der offenen Castings werden regelmässig auf der Website von ATELIER229 veröffentlicht.
6.4 Das Portraitieren an einem offenen Casting ist gratis. Die Fotos können gemäss aktueller Preisliste bei ATELIER229 erworben werden.
6.5 Sowohl das Copyright als auch das Recht am Bild der am offenen Castings gemachten Fotos liegt bei ATELIER229.
6.6 Neuaufschaltungen von Fotos im Online-Katalog sind gratis. Das Aktualisieren der Fotos im Online-Katalog ist ebenfalls eine Gratisleistung von ATELIER229.
6.7 Die Zusammenstellung der Foto-Präsentation sowohl auf dem persönlichen Darsteller/in-Bogen als auch im Online-Katalog obliegt ATELIER229.
6.8 Profi-Darsteller/innen verpflichten sich, ATELIER229 mit einem ausführlichen CV über ihre Tätigkeiten zu informieren. Sofern vorhanden, sind Showreels auf DVD
oder Weblink erwünscht.
6.9 Alle übermitteltet Unterlagen (Fotos, CV, Videos, DVDs) werden ATELIER229 zur Verfügung gestellt und müssen nicht retourniert werden.

7. Castings
7.1 ATELIER229 führt komplette Video-Castings durch.
7.2 ATELIER229 schickt Darsteller/innen auch an Video-Castings, die nicht von ATELIER229 durchgeführt werden.
7.3 Darsteller/innen erhalten von ATELIER229 vor dem Casting - sofern bekannt - ein ausführliches Briefing der Rolle, um sich optimal vorbereiten zu können.
7.4 Castings dauern im Normalfall maximal 20 Minuten und werden persönlich terminiert. Wartezeiten sind allerdings nicht ganz auszuschliessen.
7.5 Die Darsteller/innen sind verpflichtet, pünktlich und gut vorbereitet zum Casting zu erscheinen. Zeit und Ort des Castings werden durch ATELIER229 mitgeteilt.
7.6 Laien-Darsteller/innen erhalten normalerweise ein Castinggeld als Aufwandentschädigung in Höhe von CHF 50.-, ausbezahlt durch den Auftraggeber oder in dessen
Namen und Auftrag durch ATELIER229. Produktionsbedingte Abweichungen sind möglich.
7.7 Profis erhalten kein Castinggeld.
7.8 Profi- und Laien-Darsteller/innen, welche ausserhalb des Kantons Zürich wohnen, erhalten normalerweise eine Reisespesen-Pauschale in Höhe von CHF 50.- oder 2.
Klasse Bahn, ausbezahlt durch den Auftraggeber oder in dessen Namen und Auftrag durch ATELIER229. Produktionsbedingte Abweichungen sind möglich.
7.9 Bei Castings, welche nicht von ATELIER229 durchgeführt werden, ist der/die Darsteller/in selbst verantwortlich, das Castinggeld resp. die Reisespesen vor Ort
einzufordern und zu kontrollieren. Ein späterer Anspruch entfällt.
7.10 Produktionsbezoge Castinglisten und Castingvideos sind nur für den Kunden zugänglich und für die einmalige, projektbezogene Verwendung bestimmt. Profi- und
Laien-Darsteller/innen haben keinen Einblick in die Castinglisten resp. Castingvideos.

8. Auftragsbedingungen
8.1 Die Kunden von ATELIER229, im Besonderen Produktionsagenturen, Regisseure, Fotografen, Werbeagenturen, Verlagshäuser oder Direktkunden der
werbetreibenden Industrie, haben die Möglichkeit via unserem Online-Katalog die passenden Akteure für ihr Projekt auszuwählen. Weiters haben die Kunden von
ATELIER229 die Möglichkeit uns mit einem Briefing direkt zu kontaktieren. Wir erstellen gerne ein massgeschneidertes Angebot und schicken eine Offerte. Sobald die
Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt ist (schriftlich oder mündlich) erklärt sich der Auftraggeber mit den Auftragsbedingungen von ATELIER229 einverstanden.
8.2 Durch ATELIER229 werden keine Verträge mit den Darstellern abgeschlossen oder Personal angestellt. Die Vertragsausstellung, Abrechnung und Bezahlung aller
gebuchten Darsteller erfolgt durch den Auftraggeber.
8.3 Alle personenbezogenen Angaben der Darsteller von ATELIER229, welche im Rahmen eines Auftrages weitergegeben werden, sind ausnahmslos projektbezogen
und für die einmalige Verwendung bestimmt. Alle zukünftigen Anfragen an Darsteller haben über ATELIER229 zu erfolgen. Erfolgt die Anfrage direkt behält sich
ATELIER229 das Recht vor den Agenturanteil an Auftragshonoraren und Buyouts dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
8.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Privatsphäre der Darsteller zu schützen und die Daten der Darsteller unter Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetze
zu verwalten.
8.5 Der Auftraggeber erklärt sich bereit und verpflichtet sich, alle ausgewählten Darsteller, welche von ATELIER229 präsentiert wurden, über ATELIER229 zu buchen. Die
Buchung eines von ATELIER229 präsentierten Darstellers über eine andere Agentur ist nicht zulässig. In diesem Fall behält sich ATELIER229 das Recht vor den
Agenturanteil an Auftragshonoraren und Buyouts dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

9. Auftrgsabwicklung/Durch Auftraggeber zu beachender Arbeitnehmerschutz
9.1 Die Auftragsabwicklung von Darstellern/innen erfolgt durch ATELIER229 in der Regel mündlich in Kombination mit einer schriftlichen Email-Bestätigung.
9.2 Die Standardarbeitszeit ist ein ganzer oder ein halber Tag, in seltenen Fällen eine Stunde.
9.3 Die Arbeitszeit auf dem Filmset beträgt für Erwachsene normalerweise neun Stunden, inkl. Zeit für Styling, Haare und Make-up. Den Darsteller/innen ist bekannt, dass
diese Zeitspanne nicht immer eingehalten werden kann. Ab der 10. Stunde wird jede angefangene Stunde extra vergütet.
9.4 Für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre sollte die Arbeitszeit auf dem Filmset sechs Stunden nicht überschreiten.
9.5 Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre müssen für die Dreharbeiten von einer Vertrauensperson begleitet werden. Die Abgeltung der Vertrauensperson ist regelmässig in
der Gage inbegriffen.
9.6 Der/die gebuchte/n Darsteller verpflichten sich, pünktlich am Set zu erscheinen.
9.7 Folgebuchungen von Darstellern müssen immer und ausschliesslich über ATELIER229 erfolgen und unterliegen dem Agenturanteil an Auftragshonoraren und
Buyouts. Als Folgebuchung gilt auch eine Buchung für ein laufendes Projekt für zusätzliche Aufnahmen aller Art. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen
eines Projektes weitergegebenen Informationen, im Besonderen alle Kontaktangaben der Darsteller, ausschliesslich projektbezogen zu verwenden und
Direktbuchungen von Darstellern unter Umgehung von ATELIER229 zu unterlassen. Die Kontaktaufnahme mit den Darstellern für alle Anfragen und Buchungen muss
ausschliesslich über ATELIER229 erfolgen. ATELIER229 behält sich das Recht vor den Agenturanteil an Auftragshonoraren und Buyouts dem Auftraggeber in
Rechnung zu stellen, sollte die Folgebuchung nicht über ATELIER229 laufen.
9.8 Kommt eine Vermittlung zustande, verpflichtet sich der/die Darsteller/in, für zukünftige Projekte keine Direktbuchung mit dem Kunden von ATELIER229 vorzunehmen,
sondern Re-Engagements über ATELIER229 vorzunehmen.

10. Buyout
10.1 Das Buyout kommt nur in der Werbung zum Tragen und dient als Entschädigung für eventuell entgangene Aufträge. Sofern sich ein/e Darsteller/in als Werbeträger/in
für ein Produkt zur Verfügung stellt, darf er/sie dadurch unter Umständen für andere Produkte nicht mehr werben. Die so möglicherweise entgangenen Buchungen
werden den Darsteller/innen und der Agentur in Form des Buyouts vergütet.
10.2 Die Tarife der Buyouts richten sich nach den marktüblichen Ansätzen und werden zeitlich, räumlich und nach Medium definiert. Sie umfassen normalerweise die
Ausstrahlung im TV oder im Kino, werden pro Land definiert und gelten für die Dauer eines Jahres ab dem ersten Ausstrahlungsdatum, werden jedoch normalerweise
spätestens wirksam drei Monate nach Abschluss der Dreharbeiten. Die Ansätze errechnen sich aus der Anzahl der TV-Empfänger/innen pro Land: 100% je für die
Schweiz und für Österreich, 300% je für Deutschland, Frankreich, Italien, Grossbritannien, Spanien. Produktionsbedingte Abweichungen sind die Ausnahme.
10.3 Sollten zusätzlich zum Film eine Print- oder Plakat-Kampagne oder andere werbeunterstützende Massnahmen realisiert werden, so werden hierfür weitere Buyouts
einzeln definiert und ausbezahlt.
10.4 Für Spiel- und Fernsehfilme werden keine Buyouts erhoben.

11. Verträge/Bezahlung
11.1 Für Profi-Darsteller/innen ohne eine eigene Schauspiel-Agentur
11.1.1 Es gibt verschiedene Arten der Auftragsabwicklung und der Gagen-Bezahlung:
a) Der/Die Profi-Darsteller/in wird von der Produktionsfirma angestellt und ausbezahlt.
b) Der/Die Profi-Darsteller/in ist selbständig tätig und stellt eine Rechnung mit der Gagen-Forderung an die Produktionsfirma.
11.1.2 ATELIER229 führt Gagen- und ggf. Buyout-Verhandlungen mit dem Auftraggeber durch in Absprache mit dem/der Darsteller/in.
11.1.3 Die Vertragsvereinbarungen werden in der Regel von der Produktionsfirma erstellt und direkt am Set unterschrieben.
11.1.4 Die Auszahlung der Profi-Darsteller-Gage erfolgt entweder in bar oder per Überweisung nach Abschluss der Dreharbeiten gemäss Vertrag.
11.1.5 Die Bezahlung der Buyouts für den/die Darsteller/in erfolgt durch den Auftraggeber und wird mit der Gage direkt am Set oder per Überweisung ausbezahlt.
Produktionsbedingte Abweichungen sind möglich und werden vorher kommuniziert.
11.2 Für Profi-Darsteller/innen mit einer eigenen Schauspiel-Agentur
11.2.1 ATELIER229 stellt den Kontakt zum Kunden her. Die Vertrags- und Buyout-Verhandlungen werden direkt zwischen der Schauspiel-Agentur und dem
Auftraggeber resp. ATELIER229 geführt.
11.2.2 Die Art der Bezahlung der Darsteller-Gage und des Buyouts ist Angelegenheit der Schauspiel-Agentur.
11.3 Für Laien-Darsteller/innen
11.3.1 Laien-Darsteller/innen werden von der Produktionsagentur angestellt und ausbezahlt.
11.3.2 ATELIER229 führt Vertrags- und ggf. Buyout-Verhandlungen mit dem Auftraggeber.
11.3.3 Die Vertragsvereinbarungen werden in der Regel von der Produktionsfirma erstellt und direkt am Set unterschrieben.
11.3.4 Die Auszahlung der Laien-Darsteller-Gage erfolgt entweder in bar oder per Überweisung nach Abschluss der Dreharbeiten.

12. Verbindlichkeit und Annulation
12.1 Bei Annullierung von Aufträgen behält sich ATELIER229 das Recht vor, den bereits entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
12.2 Annullierungen von gebuchten Darstellern, die wegen schwerwiegenden Gründen bis spätestens 7 Tage vor Tätigkeitsbeginn bei ATELIER229 eintreffen, sind für den
Auftraggeber mit keinen Kosten verbunden.
12.3 Bei später eintreffenden Annullierungen hat ATELIER229 das Recht, folgende Entschädigung des vereinbarten Auftragshonorars für die Darsteller einzufordern:
7 – 5 Tage vor Drehbeginn 25%, 4 – 2 Tage vor Drehbeginn 50%, bei Absage am Vortag 100%. Annullierungen bedürfen immer der schriftlichen Form.
12.4 Auftraggeber, die z.B. wetterbedingt den Einsatz von Darstellern verschieben möchten, müssen bereits bei der Anfrage die Wetteroption deklarieren und einen
Ausweichtermin bekannt geben. Der Auftraggeber kann den Einsatz bis spätestens um 10 Uhr drei Tage vor Drehbeginn bei ATELIER229 verschieben.
12.5 Bei später eintreffenden Verschiebungen hat ATELIER229 das Recht, 25% des vereinbarten Auftragshonorars pro verschobenen Drehtermin für die Darsteller
einzufordern. Zusätzlich wird der erforderliche Arbeitsaufwand durch die kurzfristige Verschiebung von ATELIER229 in Rechnung gestellt. Produktionsbedingte
Abweichungen sind gelegentlich möglich.

13. Absenzen des Darstellers
13.1 Bei Absenzen oder Verspätung eines Darstellers durch höhere Gewalt sind weder ATELIER229 noch der Darsteller haftbar.
13.2 Bei Verspätung des Darstellers durch eigenes Verschulden hat dieser die vereinbarte Arbeitszeit nachzuarbeiten und/oder für einen etwaigen entstanden finanziellen
Schaden aufzukommen.
13.3 Ist ein Darsteller wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss dieser unverzüglich die Agentur benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des
Unfalls muss dem Auftraggeber und der Agentur schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis), ansonsten hat der Darsteller für den sich daraus ergebenen Schaden
aufzukommen.
13.4 ATELIER229 übernimmt keine Haftung bei Verspätung oder Nichterscheinen eines Darstellers.

14. Honorar
Kommt gestützt auf die Präsentation durch ATELIER229 ein Auftrag oder Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der/dem SchauspielerIn zustande, verlangt
ATELIER229 weder von Profi- noch von Laien-Darsteller/innen eine Entschädigung, weder in Form eines Honorars noch als Aufwandsentschädigung. Das Honorar wird
ausschliesslich vom Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages geleistet.

15. Werbung
Die Internet-Plattform wird von ATELIER229 regelmässig beworben. Die Werbung richtet sich an alle wichtigen nationalen und internationalen Produktionsfirmen,
Regisseur/innen, Werbeagenturen und Fotograf/innen und wird durch Anzeigen in der Fachpresse ergänzt.

16. Haftung
16.1 Alle darstellerbezogenen Daten wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir keine Gewähr oder Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und
Aktualität der Daten übernehmen.
16.2 ATELIER229 übernimmt keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch nicht bei Störungen, Fehlern, unerlaubten Manipulationen und dergleichen in den
öffentlichen Netzen, insbesondere in der Verbindung zur ATELIER229-Website.

17. Vertragsübernahmen durch Dritte
ATELIER229 ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem/der Darsteller/in ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die
Vertragsübernahme wird dem/der Darsteller/in spätestens einen Monat vor dem geplanten Übernahmetermin schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der/die Darsteller/in der
Übernahme nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt dies als Zustimmung. ATELIER229 wird den/die Darsteller/in in der Übernahmezeit auf
die Widerspruchsmöglichkeit und die Frist gesondert hinweisen.

18. Änderung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
18.1 ATELIER229 behält sich vor, die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die AGBs werden auf der
Website von ATELIER229 publiziert.

19. Schlussbestimmungen
19.1 Der/die Darsteller/in erklärt, von den vorstehenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen zu haben, sie zu akzeptieren und auch bei mündlichen
Aufträgen vollumfänglich anzuerkennen.
19.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftsort von ATELIER229.
19.3 Es gilt Schweizer Recht.